Elektromobile sind anerkannte Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit beteiligt sich Ihre Krankenkasse an den Kosten – Sie müssen lediglich Ihr Rezept in unserem Shop hochladen, den Rest übernehmen wir.
1. Rechtliche Basis und Festbeträge
Die gesetzliche Grundlage bildet § 139 SGB V: Der GKV‑Spitzenverband führt ein Hilfsmittelverzeichnis, in dem Elektromobile unter „Kranken‑/Behindertenfahrzeuge, Elektrorollstühle“ gelistet sind.
Festbeträge (§ 36 SGB V) begrenzen dabei die Leistungspflicht der Krankenkassen. Liegt der Einkaufswert Ihres Wunsch‑Scooters über dem jeweiligen Festbetrag, müssen Sie die Differenz aus eigener Tasche zahlen.
2. Unser Rundum‑Service: Rezept hochladen, wir regeln den Rest
- Rezept hochladen: Über unser Online‑Portal laden Sie einfach die ärztliche Verordnung Ihres Elektromobils hoch.
- Prüfung durch unser Team: Wir prüfen Ihre Verordnung auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
- Kostenvoranschlag: Wir erstellen den Kostenvoranschlag und reichen ihn bei Ihrer Krankenkasse ein.
- Kommunikation & Abrechnung: Wir übernehmen den vollständigen Schriftverkehr mit der Kasse – von der Antragseinreichung bis zur Genehmigung.
- Lieferung: Nach Bewilligung liefern wir das Elektromobil zu Ihnen nach Hause.
Ihr Vorteil: Kein lästiges Ausfüllen von Formularen, keine Arztbesuche für verwaltungstechnische Gründe. Sie konzentrieren sich auf Ihre Mobilität, wir kümmern uns um den Rest.
Wie lange dauert die Genehmigung?
In der Regel 2–4 Wochen nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen.
3. Zuzahlung: Was kostet Sie das?
Versicherte leisten für Hilfsmittel eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % des Rechnungsbetrags, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Hilfsmittel.
- Beispiel: Liegt der Festbetrag für Ihr Elektromobil bei 3.000 €, beträgt Ihre Zuzahlung 300 €. Da jedoch der Höchstbetrag 10 € ist, zahlen Sie nur 10 €.
- Befreiung: Wenn Ihre jährliche Zuzahlung sämtliche Belastungsgrenze (2 % Ihres Jahreseinkommens, für chronisch Kranke 1 %) überschreitet, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen beantragen.
4. Standard‑ vs. Premium‑Modelle
Merkmal | Standardmodell | Premium‑Modell |
---|---|---|
Höchstgeschwindigkeit | bis 6 km/h | bis 10 km/h oder mehr |
Akku-Kapazität | Basisakku | Leistungsstarker Langstreckenakku |
Federung | Basisfederung | Komfort‑Federung für Rücken |
Sitzkomfort | Standard‑Sitz | Ergonomischer Komfort‑Sitz |
Beleuchtung | Standard | LED‑Scheinwerfer mit Fernlicht |
Standardmodell: Wird innerhalb des Festbetrags angeboten und – abzüglich der Zuzahlung – in der Regel zu 100 % erstattet.
Premium‑Modell: Extras wie erhöhte Geschwindigkeit, verbesserte Federung oder ergonomische Sitze überschreiten den Festbetrag. Den Differenzbetrag tragen Sie selbst als Eigenanteil.
5. Premium‑Option: Zuschuss optimieren
- Ärztliches Attest erweitern: Bitten Sie Ihren Arzt, im Rezept genau zu begründen, warum die Premium‑Features medizinisch notwendig sind (z. B. „Stoßdämpfung zur Entlastung der Wirbelsäule bei osteoporotischen Veränderungen“).
- Mehrkostenantrag stellen: Reichen Sie das erweiterte Rezept zusammen mit dem Kostenvoranschlag ein und wir beantragen die Mehrkostenübernahme.
6. Privater Kauf ohne Rezept
Möchten Sie ein Elektromobil ohne Rezept erwerben, können Sie in unserem Online‑Shop jederzeit bestellen. In diesem Fall entfällt jede Erstattung durch die Krankenkasse. Hier geht's zu den Elektromobilen.
Jetzt Mobilität sichern – mit minimalem Aufwand!
Laden Sie Ihr Rezept einfach online hoch, wir prüfen und reichen alles ein, Sie genießen Ihr neues Elektromobil.